DEFA–Stiftung

Die DEFA–Stiftung ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 15. Dezember 1998 errichtet. Als Stiftungsvermögen wurde ihr der DEFA–Filmstock übertragen, der Teil des nationalen Kulturerbes ist. Ziel der Stiftung ist es, die DEFA–Filme zu erhalten und für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen sowie die deutsche Filmkultur und Filmkunst zu fördern.

Der DEFA–Filmstock umfasst die gesamte Kinoproduktion der DDR–Filmstudios aus fast fünf Jahrzehnten. Mit den rund 12.000 Filmen versteht sich die DEFA–Stiftung als eine Institution, die kulturelles Wissen vermitteln möchte.

Ihre Filme bilden einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen und zur Lebens– und Werteorientierung. Alle Filme sind mit den relevanten filmografischen Angaben in einer Datenbank auf der Homepage der Stiftung verzeichnet.

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Die Stiftung ist aktiv fördernd tätig. Zur Entscheidung über Anträge auf Förderung entscheidet ein Förderausschuss. Die DEFA–Stiftung vergibt Fördermittel an Privatpersonen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Institutionen. Sie fördert die wissenschaftliche und publizistische Erschließung und Auswertung des DEFA–Filmstocks, Ausstellungen, Symposien und Veranstaltungen auf filmkulturellem Gebiet. Sie unterstützt kinemathekarische und museale Projekte und vergibt Stipendien, die der Entwicklung deutscher Filmkultur und der Vorbereitung filmkünstlerischer Arbeiten dienen.

In diesem Sinne fördert die DEFA-Stiftung auch das Filmmuseum Schloss Ballenstedt.